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VERMESSUNGSBÜRO
Krawutschke · Meißner · Schönemann
VERMESSUNGSBÜRO
Krawutschke · Meißner · Schönemann
Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure
Genzpunkt
Erstellung von Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
Geschäftsstelle
Stralsund
03831 36820
ÖbVI Dirk Schönemann
 
 
Geschäftsstelle
Bergen auf Rügen
03838 810600
ÖbVI Holger Krawutschke
 
 
Geschäftsstelle
Anklam
03971 20790
ÖbVI Stefan Ulbrich
 
 
Geschäftsstelle
Greifswald
03834 7754675
ÖbVI Gerd Meißner
 
 
Definition Verkehrswertgutachten:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Unser Leistungsangebot bezieht sich auf die Bewertung von unbebauten Grundstücken, Grundstücken, die mit Einfamilienhäusern, Mehrfamilienwohnhäusern, Gewerbeimmobilien und gemischt genutzten Immobilien bebaut sind.
Sie können zwischen den Formen Formularbewertung, Kurzgutachten (nur zur Verwendung für den Auftraggeber zu Übersichtszwecken ohne Weiterleitung an Dritte) oder Komplettgutachten (zum Beispiel geeignet für gerichtliche Auseinandersetzungen) wählen.

Gründe für Verkehrswertgutachten:

Das Spektrum der Immobilienbewertungen ist groß. Die Erstellung von Verkehrswertgutachten kann aus vielen verschiedenen Gründen erforderlich werden:
 
  • Kauf oder Verkauf eines Grundstückes
  • Finanzierungen (Beleihungswertgutachten)
  • Versicherungswertermittlung
  • Zwangsversteigerungsverfahren
  • Ehescheidung (u. a. Zugewinnausgleich)
  • Erbangelegenheiten (u. a. vorgezogene Erbfolge oder Pflichtteilsansprüche)
  • Wirtschaftlichkeitsrechnungen bei Kapitalanlagen
  • Mieterhöhungsverfahren
  • Nachweis der Unwirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen
  • Erbbauzinsanpassungen
  • steuerliche Anlässe (u. a. Rückführungen ins Privatvermögen)
  • Enteignungs-/Entschädigungsverfahren

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für:
 

  • unbebaute und bebaute Grundstücke
  • grundstücksgleiche Rechte
  • Wohn- und Teileigentum
  • Erbbaurechte
  • Wohnungs- und Nießbrauchrechte
  • Dienstbarkeiten
  • Ermittlung von Beleihungswerten für die Finanzierung von Bauvorhaben
  • Verrentung von Kaufpreisen
  • Wertermittlung in Bodenordnungsverfahren sowie
  • Verkehrswertgutachten im Rahmen städtebaulicher Sanierungsverfahren

Was kostet ein Gutachten?
 

   BVS-Honorarrichtlinie 2016

Wenn Sie Interesse an der Erstellung eines der genannten Verkehrswertgutachten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Immobilienbewertungen:
 

  • Dipl.-Ing. (FH) Holger Krawutschke - Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien, ZIS Sprengnetter Zert (S), zertifiziert auf der Grundlage der Zertifizierungsregeln der Sprengnetter Zertifizierungs GmbH und der DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (lt. Durchführungserlass zu §56 der Kommunalverfassung M-V Pkt. 6.4.1.a)
  • Dipl.-Ing. Gerd Meißner - Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien (Sprengnetter Akademie)
  • Dipl.-Ing (FH) Dirk Schönemann - Geprüfter Gutachter (GIS) für Immobilienbewertung (Sprengnetter Akademie)